KOMPASS
Förderfähig
Förderung durch KOMPASS
Die Ausbildung zum Psychologische Sicherheit Practitioner ist KOMPASS-förderfähig.
Das bedeutet, dass die Kosten für deine Weiterbildung teilweise (bis zu 90%) durch das bundesweite Förderprogramm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige übernommen werden können.
Mit dieser Förderung unterstützt der Staat Solo-Selbstständige dabei, ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen auszubauen, um ihre berufliche Zukunft nachhaltig zu sichern. Die Förderung umfasst einen finanziellen Zuschuss zu den Ausbildungskosten, den du nicht zurückzahlen musst.
So wird deine Investition in deine Weiterentwicklung als Psychologische Sicherheit Practitioner deutlich erleichtert – und du kannst dich voll und ganz auf deine Ausbildung konzentrieren.
WICHTIG zu wissen
Beantragung
bis zu 90 %
Einzelfallentscheidung
Wer ist Förderfähig?
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein
Förderkriterien
• wenn Du mindestens 51 Prozent Deiner Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielst.
• wenn Du Deinen Wohnsitz und Deine Geschäftsadresse in Deutschland hast.
• wenn Du maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten hast (Teilzeitkräfte können addiert werden; Auszubildende zählen nicht).
• wenn DU in den letzten zwölf Monaten keinen KOMPASS-Scheck erhalten hast.
• wenn Du den Rahmen der De-minimis-Beihilfe (300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren) nicht überschreitest.
Die KOMPASS Webseite enthält alle Informationen und weiterführende Dokumente die du benötigst.
KOMPASS Webseite
Hier geht es zu den aktuellen KOMPASS-Anlaufstellen
Du hast noch Fragen an uns?
Frage uns alles was du noch wissen willst. Wir können dir zwar nicht das Beratungsgespräch und die Beantragung zur Förderung abnehmen, das musst du leider selbst tun.
ABER: WIR UNTERSTÜTZEN DICH WO IMMER WIR KÖNNEN .
