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Allgemeine Geschäftsbedingungen

DevOrg Institut Harald Mansmann
Odenwaldstraße 36 · 69239 Neckarsteinach
kontakt@devorg.de · www.devorg.de
Stand: Oktober 2026


(1) Alle Lieferungen und Leistungen des DevOrg Instituts erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt insbesondere für Beratungsleistungen, Coachings, Trainings, Workshops, Schulungen, Inhouse-Veranstaltungen, Online-Veranstaltungen, Prüfungs- und sonstige vergleichbare Dienstleistungen sowie für gegebenenfalls angebotene Waren oder digitale Inhalte. Individualabreden im Einzelfall haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305b BGB).

(2) Gegenüber Unternehmern gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht jeweils nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur für den jeweils geschlossenen Vertrag. Abweichende allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das DevOrg Institut hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Das Gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen solcher Bedingungen des Kunden.

(3) Das DevOrg Institut ist ein gewerbliches Unternehmen; sämtliche Leistungen werden ausschließlich entgeltlich gegen Vergütung erbracht und in Rechnung gestellt.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen für Geschäftskunden (B2B) und Privatkunden (B2C). Geschäftskunde (Unternehmer) ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB); Privatkunde (Verbraucher) ist, wer den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Enthält eine Klausel dieser AGB keine ausdrückliche Differenzierung, gilt sie für beide Kundengruppen. Zwingende gesetzliche Schutzrechte von Privatkunden – insbesondere das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (siehe Anlage 1) – bleiben von diesen Bedingungen unberührt.



(1) Die Angebote des DevOrg Instituts sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Anfrage oder Anmeldung kann telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website des DevOrg Instituts erfolgen.

(2) Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch das DevOrg Institut in Textform, insbesondere per E-Mail, zustande. Bei Dienstleistungen kann der Vertrag spätestens auch durch die tatsächliche Aufnahme der vereinbarten Leistung zustande kommen. Dies gilt insbesondere für Beratungen, Coachings, Trainings, Workshops, Schulungen, Inhouse-Veranstaltungen und Online-Veranstaltungen.

Mündliche Zusagen, Nebenabreden sowie Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen oder auf der Website werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich in die individuelle Vereinbarung einbezogen oder durch das DevOrg Institut in Textform bestätigt wurden.



(1) Das DevOrg Institut ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

  • a) der Kunde trotz vorheriger Abmahnung seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt,
  • b) der Kunde vertragswidriges Verhalten zeigt, das die Vertragserfüllung unmöglich macht oder unzumutbar erschwert,
  • c) Umstände höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnungen) die Leistungserbringung unmöglich machen,
  • d) der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach § 7.1 schuldhaft nicht erfüllt und die Leistungserbringung dadurch unmöglich wird.

(2) Erfolgt die Beendigung oder der Rücktritt vom Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des DevOrg Instituts unberührt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz erforderlicher Aufwendungen und für Vergütungsansprüche bei Annahmeverzug nach § 615 BGB.

Soweit im Einzelfall ausdrücklich ein werkvertraglicher Leistungsteil vereinbart wurde, bleiben die gesetzlichen Rechte nach den §§ 631 ff. BGB unberührt. Im Falle der freien Kündigung eines solchen Werkvertrags durch den Kunden gilt insbesondere § 648 BGB. Für reine Beratungs-, Coaching-, Trainings-, Workshop- und Schulungsleistungen gilt § 648 BGB nicht.

(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt. Bei einer Ausübung des Widerrufsrechts bestehen Ansprüche auf Wertersatz oder Vergütung ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach den §§ 356 und 357a BGB.



(1) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung gegen Rechnung. Eine Zahlung per Kreditkarte oder über Zahlungsdienstleister wie z. B. PayPal wird nicht angeboten.

(2) Ist nichts anderes individuell vereinbart, ist die Rechnung sofort und ohne Abzug nach Rechnungserhalt fällig; abweichende Zahlungsziele können im Einzelfall vereinbart werden.

(3) Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die Preise für Geschäftskunden (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB) als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Privatkunden (Verbraucher i. S. d. § 13 BGB) verstehen sich die Preise als Bruttoendpreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Die sich aus der Auftragsbestätigung des DevOrg Instituts ergebenden Preise verstehen sich ab Firmensitz Neckarsteinach. Andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend der jeweiligen Auftragsbestätigung berechnet.

(5) Für Privatkunden (Verbraucher) gilt ergänzend § 8.3.

(6) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, richten sich die Rechtsfolgen ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften; eine feste Mahngebühr wird vom DevOrg Institut nicht erhoben. Gegenüber Geschäftskunden (Unternehmern i. S. d. § 14 BGB) tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB); gegenüber Privatkunden (Verbrauchern) gilt dies nur, wenn in der Rechnung besonders auf diese Folge hingewiesen wurde. Unabhängig hiervon tritt Verzug auch durch eine nach Fälligkeit zugehende Mahnung ein (§ 286 Abs. 1 BGB).

(7) Während des Verzugs ist die Geldschuld gemäß § 288 BGB zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt gegenüber Geschäftskunden neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und gegenüber Privatkunden fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Verzugsschadens durch das DevOrg Institut bleibt unberührt; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem DevOrg Institut kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(8) Gegenüber Geschäftskunden hat das DevOrg Institut im Verzugsfall zusätzlich Anspruch auf die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in der jeweils gesetzlichen Höhe; diese wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch, insbesondere auf Kosten der Rechtsverfolgung, angerechnet. Gegenüber Privatkunden (Verbrauchern) besteht dieser Pauschalanspruch von Gesetzes wegen nicht; das DevOrg Institut kann jedoch die durch den Verzug tatsächlich entstandenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Beitreibungskosten nach § 280 Abs. 1, Abs. 2 i. V. m. § 286 BGB ersetzt verlangen, soweit diese im Einzelfall nachgewiesen werden.



(1) Leistungen, die über die vertraglich geschuldeten Hauptleistungen hinausgehen, sind freiwillige Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet. Zu den Zusatzleistungen zählen insbesondere:

  • Postalische Zusendung von Zertifikaten oder Zertifizierungsurkunden (Standard ist die elektronische Übermittlung; ein Postversand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch)
  • Erneute Zusendung von Rechnungen, Belegen oder Vertragsunterlagen auf ausdrücklichen Wunsch
  • Individuelle Bescheinigungen, wie z. B. eine gesonderte Teilnahmebestätigung oder Bestätigungen über erbrachte Beraterstunden

(2) Für die Bearbeitung solcher Zusatzleistungen gelten folgende Pauschalen, sofern nichts anderes individuell vereinbart wurde:

  • Postalischer Versand von Zertifikaten oder Zertifizierungsurkunden: 10,00 € (Geschäftskunden exkl. MwSt., Privatkunden inkl. MwSt.) je Vorgang zzgl. Porto
  • Ersatzausstellung von Dokumenten oder Rechnungen: 10,00 € (Geschäftskunden exkl. MwSt., Privatkunden inkl. MwSt.) je Vorgang
  • Individuelle Bescheinigungen: nach Aufwand, mindestens 50,00 € (Geschäftskunden exkl. MwSt., Privatkunden inkl. MwSt.)

(3) Der Kunde wird vor Erbringung der Zusatzleistung über die anfallenden Kosten informiert. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der tatsächliche Aufwand geringer oder gar nicht entstanden ist; in diesem Fall wird nur der nachgewiesene geringere Betrag berechnet.

(4) Kosten dürfen nicht für Informationen berechnet werden, die der Kunde gesetzlich kostenlos verlangen kann.



(1) Das DevOrg Institut haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend gehaftet wird. Darüber hinaus haftet das DevOrg Institut unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Für Schäden, die durch das DevOrg Institut leicht fahrlässig verursacht wurden, gilt: Bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt das DevOrg Institut bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für Vermögensschäden, z. B. Produktionsausfall und entgangenen Gewinn, ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben begrenzt, etwa in Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe der Vergütung und Schadenshöhe.

(4) Ist die Haftung des DevOrg Instituts ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Fälle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

(5) Soweit die Haftung des DevOrg Instituts nach den vorstehenden Absätzen nicht unbeschränkt besteht, ist gegenüber Geschäftskunden (Unternehmern i. S. d. § 14 BGB) die Ersatzpflicht bei vom DevOrg Institut zu vertretenden Sachschäden auf die Deckungssumme der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung des DevOrg Instituts begrenzt. Die Deckungssumme beträgt derzeit 500.000 € pauschal. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Beschränkung nicht.

(6) Bei Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter sowie in den Räumen des DevOrg Instituts haftet das DevOrg Institut gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen oder Verlust bzw. Beschädigung ihres Eigentums, soweit der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des DevOrg Instituts, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon in jedem Fall unberührt.



Das DevOrg Institut ist berechtigt, vertragliche Pflichten auch teilweise durch Dritte, insbesondere durch Subunternehmer und freie Mitarbeiter (Freiberufler), als Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen, etwa um Kapazitätsspitzen abzudecken. Die Auswahl geeigneter, qualifizierter Personen obliegt dem DevOrg Institut; für deren Leistungen haftet das DevOrg Institut im gleichen Umfang wie für eigene Mitarbeiter.



(1) Das DevOrg Institut erbringt insbesondere Beratungsleistungen, Coachings, Trainings, Workshops, Schulungen, Inhouse-Veranstaltungen, Online-Veranstaltungen, Prüfungs- und sonstige vergleichbare Dienstleistungen in den jeweils vereinbarten Zeiträumen und Formaten. Die konkrete Leistung, der Leistungsumfang, der Leistungsort, das Format und die Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder Einzelvereinbarung.

(2) Die Leistungen werden grundsätzlich als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit beziehungsweise Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht das Erreichen eines bestimmten persönlichen, beruflichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolgs, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Insbesondere bei Coachings, Trainings, Workshops und Schulungen übernimmt das DevOrg Institut keine Garantie dafür, dass der Kunde oder einzelne Teilnehmer bestimmte Lern-, Verhaltens-, Prüfungs-, Geschäfts- oder sonstige Ergebnisse erreicht. Der Erfolg hängt maßgeblich von den individuellen Voraussetzungen, der aktiven Mitwirkung und der Umsetzung durch den Kunden oder die Teilnehmer ab.

(4) Soweit im Einzelfall ausdrücklich ein konkretes, abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart wird (z. B. schriftlicher Bericht, Gutachten, Konzept), kann insoweit Werkvertragsrecht zur Anwendung kommen. Dies gilt nur für den ausdrücklich als werkvertraglich vereinbarten Leistungsteil. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung eines solchen werkvertraglichen Leistungsteils gilt § 648 BGB.



Der Kunde unterstützt das DevOrg Institut bei der vereinbarungsgemäßen Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere bei Beratungen, Coachings, Trainings, Workshops und Inhouse-Schulungen. Der Kunde schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen in seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich sind.

Insbesondere wird der Kunde:

  • a) soweit erforderlich geeignete Räume, technische Voraussetzungen und Arbeitsmittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen;
  • b) einen Ansprechpartner benennen, der während der vereinbarten Leistungszeit für Informationen und Fragen zur Verfügung steht und im erforderlichen Umfang notwendige Entscheidungen für den Kunden treffen kann;
  • c) dem DevOrg Institut alle zur Vorbereitung und Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen;
  • d) sicherstellen, dass die von ihm benannten Teilnehmer rechtzeitig über Termine, Zugangsdaten, organisatorische Anforderungen und sonstige Teilnahmevoraussetzungen informiert werden.


(1) Kommt der Kunde mit der Annahme der vereinbarten Dienstleistungen in Verzug oder unterlässt er eine erforderliche Mitwirkungspflicht, ist das DevOrg Institut nach erfolgloser angemessener Fristsetzung berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Gesetzliche Ansprüche des DevOrg Instituts bleiben unberührt.

(2) Befindet sich der Kunde mit der Annahme der vereinbarten Dienstleistungen in Verzug, kann das DevOrg Institut die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe des § 615 BGB verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Das DevOrg Institut muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Vergütungen anrechnen lassen, die es durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für Dienstverträge richtet sich die außerordentliche Kündigung insbesondere nach § 626 BGB. Bei Diensten höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, kann zusätzlich § 627 BGB einschlägig sein.

(4) Eine Kündigung oder Absage bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.



Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt das DevOrg Institut dem Kunden an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Beratung, des Coachings, Trainings oder Workshops erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.



(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für offene und geschlossene Schulungen, Trainings, Workshops, Coachings mit fest vereinbarten Terminen sowie sonstige Veranstaltungen und Dienstleistungen mit vergleichbarem organisatorischem Charakter. Die Leistungen können insbesondere erbracht werden als:

  • a) offene Präsenzveranstaltung in Schulungszentren, Hotels oder sonstigen Veranstaltungsräumen;
  • b) Inhouse-Veranstaltung in den Räumen des Auftraggebers;
  • c) Online-Liveveranstaltung;
  • d) individuelles oder gruppenbezogenes Coaching, Training oder Mentoring;
  • e) Durchführung oder Vermittlung von Präsenzprüfungen, Online-Prüfungen oder beaufsichtigten Online-Prüfungen;
  • f) Ausgabe von Gutscheinen oder Vouchern für Prüfungen oder sonstige Leistungen, soweit dies im jeweiligen Angebot vorgesehen ist.

(2) Die aktuellen Informationen entnehmen Sie bitte unserer Website www.devorg.de oder kontaktieren Sie uns unter kontakt@devorg.de. Diese Leistungen werden ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht; mit der Anmeldung zu einer Schulung, einem Training, einem Workshop oder einem Coaching werden diese Bedingungen anerkannt. Soweit Leistungen digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen im Sinne der §§ 327 ff. BGB darstellen (z. B. Zugänge zu Lernplattformen oder Online-Prüfungssystemen), bleiben die gesetzlichen Rechte von Kunden, die Verbraucher sind, hiervon unberührt.



Die Anmeldung zu einer Schulung, einem Training, einem Workshop, einem Coaching oder einer vergleichbaren Veranstaltung kann telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website des DevOrg Instituts erfolgen. Sie wird für das DevOrg Institut erst mit Erteilung einer Auftragsbestätigung in Textform verbindlich; ein Vertrag kommt nicht bereits durch die Anmeldung selbst zustande.



(1) Der Preis für offene Veranstaltungen, Trainings, Workshops und vergleichbare Leistungen versteht sich, soweit nicht anders vereinbart, pro angemeldeter Person zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für Geschäftskunden beziehungsweise als Bruttoendpreis einschließlich Mehrwertsteuer für Verbraucher. Eine zeitweise oder teilweise Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung des Preises.

(2) Das DevOrg Institut behält sich vor, sachlich gerechtfertigte organisatorische Änderungen vorzunehmen, insbesondere den Trainer, Coach oder Referenten durch eine gleich oder vergleichbar qualifizierte Person zu ersetzen, den Veranstaltungsort innerhalb zumutbarer Entfernung zu ändern oder eine Präsenzveranstaltung in eine Online-Veranstaltung mit gleichwertigem Leistungsinhalt umzuwandeln. Voraussetzung ist, dass dem Kunden die Änderung zumutbar ist und der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistung erhalten bleibt.

Bei einer erheblichen und dem Kunden nicht zumutbaren Änderung kann der Kunde vom betroffenen Vertrag kostenfrei zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und § 5 dieser AGB.

(3) Inhouse-Veranstaltungen werden einzelvertraglich mit dem Kunden vereinbart und unterliegen grundsätzlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit einzelvertraglich nichts anderes geregelt wird. Zu den vereinbarten Preisen werden neben der gültigen Mehrwertsteuer bei Geschäftskunden zusätzlich Anfahrtszeiten sowie Fahrt- und Hotelkosten sowie Schulungs- und Trainingsunterlagen berechnet.



(1) Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen wird mit der Auftragsbestätigung oder nach Maßgabe der jeweiligen Einzelvereinbarung in Rechnung gestellt. Bei Geschäftskunden ist die Rechnung sofort nach Rechnungserhalt fällig, soweit nicht im Einzelfall ein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wird.

(2) Bei Privatkunden (Verbrauchern) ist die vollständige Zahlung der Vergütung Voraussetzung für die Teilnahme; die Rechnung ist so rechtzeitig zu begleichen, dass der Zahlungseingang vor Beginn der vereinbarten Leistung beim DevOrg Institut vorliegt. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, fordert das DevOrg Institut den Kunden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung auf. Verstreicht diese Frist erfolglos, ist das DevOrg Institut berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Der Anspruch des DevOrg Instituts auf die vereinbarte Vergütung sowie die Regelungen zur Stornierung und Nichtteilnahme nach § 8.6 bleiben von einem solchen Ausschluss unberührt, soweit der Kunde den Ausschluss zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem DevOrg Institut kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.



(1) Das DevOrg Institut räumt dem Teilnehmer an den Schulungs-, Trainings-, Workshop-, Coaching- und Beratungsunterlagen sowie sonstigen vom DevOrg Institut bereitgestellten Materialien ein persönliches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die eigene berufliche Weiterbildung und interne Verwendung ein. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe dieser Materialien über diesen Rahmen hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des DevOrg Instituts in Textform.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er weder selbst vornimmt noch Dritten gestattet:

  • a) anderen Personen als den angemeldeten Teilnehmern, für die die Leistung gebucht wurde, die Teilnahme an einer Veranstaltung oder den Zugriff auf Unterlagen zu ermöglichen;
  • b) Materialien zu speichern, zu nutzen, zu kopieren, zu modifizieren, hieraus abgeleitete Werke zu erstellen, Unterlizenzen zu vergeben oder sie zu vertreiben, soweit dies über die in Abs. 1 festgelegten Beschränkungen hinausgeht;
  • c) Materialien zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu übertragen oder Dritten anderweitig zugänglich zu machen als hierin festgelegt;
  • d) urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige Eigentumsrechtsvermerke in den Materialien zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken;
  • e) Materialien zu verändern oder mit fremden Kennzeichen zu versehen;
  • f) im Namen des DevOrg Instituts Zusicherungen, Gewährleistungen, Garantien oder sonstige Verpflichtungen bezüglich der Materialien oder der Methoden des DevOrg Instituts abzugeben.


Das DevOrg Institut übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Leistungsprogramm aufgeführten Produkte, Methoden und sonstigen Namen frei von Rechten Dritter sind, soweit es sich um fremdbezogene Materialien oder Inhalte handelt. Für selbst erstellte Materialien und Inhalte leistet das DevOrg Institut Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen.



(1) Die Absage oder Stornierung der Teilnahme an einer offenen Schulung, einem Training, einem Workshop, einem Coaching oder einer vergleichbaren Veranstaltung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung einer Frist ist der Zugang der Absage beim DevOrg Institut.

Bis vier Wochen vor Beginn der vereinbarten Leistung ist die Stornierung kostenfrei. Danach gelten, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, folgende Stornopauschalen:

  • bis vier Wochen vor Beginn: kostenfrei;
  • weniger als vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn: 50% der vereinbarten Vergütung;
  • weniger als zwei Wochen vor Beginn: 80% der vereinbarten Vergütung;
  • bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage: 100% der vereinbarten Vergütung.

(2) Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Entfällt durch die Stornierung die Voraussetzung für die unentgeltliche Überlassung von Produkten/Leistungen (z. B. Literatur), werden diese dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.

(3) Die vorstehenden Beträge stellen pauschalierten Schadensersatz dar. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem DevOrg Institut kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die genannte Pauschale; in diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Betrag zu zahlen. Dem DevOrg Institut bleibt umgekehrt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

(4) Bereits angefallene und nicht stornierbare Fremdkosten, insbesondere für Reise, Unterkunft, Räume oder individuell beschaffte Materialien, können zusätzlich in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden, soweit der Kunde die Stornierung zu vertreten hat und der Kunde vor Vertragsschluss auf diese Kosten hingewiesen wurde.

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Verbraucher, die ihr gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB ausüben. Das gesetzliche Widerrufsrecht hat Vorrang vor den Stornopauschalen.



(1) Das DevOrg Institut behält sich vor, die Durchführung einer Schulung, eines Trainings, eines Workshops, eines Coachings oder einer vergleichbaren Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, insbesondere bei Erkrankung des Trainers, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (sofern im Angebot ausgewiesen) oder bei Ereignissen höherer Gewalt, die eine Leistungserbringung unmöglich machen.

(2) Bei Absage durch das DevOrg Institut kann der Kunde wählen, ob er die bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet erhält oder ein Ersatzdatum bzw. eine Ersatzveranstaltung in Anspruch nimmt.

(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Erstattung von Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen gegenüber dem DevOrg Institut nicht, es sei denn, die Absage beruht auf einem Umstand, den das DevOrg Institut zu vertreten hat. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt.



(1) Die Vertragsparteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als vertraulich gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Darüber hinaus sichern die Vertragsparteien die von ihnen erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen – einschließlich Arbeitsergebnisse – angemessen gegen eine nicht vertragsmäßige Nutzung; jede Partei trifft hierzu die erforderlichen Vorkehrungen in ihrer Betriebssphäre.

(2) Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen ist die Tatsache, dass das DevOrg Institut für den Kunden tätig ist bzw. war. Eine weitergehende Nutzung des Kundennamens als Referenz, insbesondere in Marketingmaterialien, auf der Website oder in sozialen Medien, bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.



(1) Der Schutz personenbezogener Daten ist dem DevOrg Institut wichtig. Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthält die gesonderte Datenschutzerklärung des DevOrg Instituts, abrufbar unter www.devorg.de/datenschutz.

(2) Soweit das DevOrg Institut im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere im Rahmen von Team-Scans und anonymisierten Umfragen), wird dies auf Basis eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV nach Art. 28 DSGVO) vereinbart. Die Rollen (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter) werden im Einzelfall geklärt und dokumentiert.



Das DevOrg Institut übernimmt keine Haftung für Vertragsgegenstände, die gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen, soweit diese vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder Anweisungen betreffen. Der Kunde hat das DevOrg Institut über Ansprüche, die aus den genannten Gründen gegen ihn erhoben werden, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.



(1) Individualabreden im Einzelfall haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

(2) Der Kunde ist berechtigt, seine Ansprüche aus einem Vertrag mit dem DevOrg Institut abzutreten, soweit es sich um fällige Geldansprüche handelt. Im Übrigen bedarf die Abtretung der vorherigen Zustimmung des DevOrg Instituts in Textform.

(3) Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorausgegangenen Fassungen und bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen gültig.

(4) Dieses Dokument sowie sämtliche Anlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des DevOrg Instituts nicht gestattet.



Das DevOrg Institut ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.



(1) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt für alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertrag: Gerichtsstand ist der Sitz des DevOrg Instituts. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Für Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen; zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.


DevOrg Institut Harald Mansmann, Stand: Oktober 2026

Anlage 1 – Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Hinweis: Das Widerrufsrecht besteht nur gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, und nur bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen (z. B. Online-Anmeldung, Anmeldung per E-Mail). Bei Verträgen mit Unternehmern (§ 14 BGB) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DevOrg Institut Harald Mansmann, Odenwaldstraße 36, 69239 Neckarsteinach, E-Mail: kontakt@devorg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn das DevOrg Institut die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch das DevOrg Institut verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Diese Voraussetzungen werden von DevOrg im Regelfall nicht herbeigeführt, da Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es per Post oder als E-Mail-Anhang zurück.)

An: DevOrg Institut Harald Mansmann
Odenwaldstraße 36
69239 Neckarsteinach
E-Mail: kontakt@devorg.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

 

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Bestellt am (*) / erhalten am (*)

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Name des/der Verbraucher(s):

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Anschrift des/der Verbraucher(s):

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

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Datum:

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(*) Unzutreffendes streichen bzw. ausfüllen.